Wichtige Entwicklungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat am Montag entschieden, dass die von ExtraEnergie im Sommer 2022 vorgenommenen Preiserhöhungen unzulässig waren. Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für mehr als 4200 frühere Kunden des Energieanbieters, die sich der Klage angeschlossen hatten. ExtraEnergie, bekannt durch Marken wie ExtraGas, PrioEnergie und HitEnergie, hatte damals angekündigt, die Preise für Strom und Gas drastisch zu erhöhen, teilweise um über 200 Prozent. Betroffen waren auch Kunden mit Preisgarantie.

Ein Beispiel hierfür war ein Haushalt, der statt 28,3 Cent plötzlich 74 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Strom zahlen sollte. Ein anderer Kunde aus Memmingen sah sich mit einer Forderung von 24,7 Cent statt der ursprünglichen 7,9 Cent je kWh Erdgas konfrontiert. In einigen Fällen hätten die Rechnungen um Tausende Euro steigen sollen.

Das Unternehmen griff dabei zu fragwürdigen Methoden. Kunden wurden mit einer 50-Euro-Gutschrift gelockt und aufgefordert, per QR-Code auf Unternehmens-Websites eine Änderung des Abschlags zu bestätigen oder abzulehnen. ExtraEnergie behauptete, wer auf die Felder klickte, habe aktiv einer Preisanpassung zugestimmt, selbst wenn die Formulierung lautete: „auf Grundlage meiner aktuellen Vertragsbedingungen nach der letzten Preiserhöhung“.

ExtraEnergie begründete die Preiserhöhungen mit der Energiekrise und gestiegenen Beschaffungskosten nach Beginn des Ukrainekriegs. Dies geschah, obwohl das Unternehmen zwischen 2015 und 2020 operative Gewinne von über 400 Millionen Euro erzielt hatte und darauf in Deutschland kaum Steuern entrichtete. Fast die gesamten Profite wurden als „Lizenzgebühren“ für Software an eine Schwesterfirma auf Zypern überwiesen, wo der Steuersatz lediglich 2,5 Prozent betrug. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hielt die Preiserhöhungen für unzulässig und reichte 2023 die erfolgreiche Sammelklage ein.

Zentrale Punkte

  • Das Oberlandesgericht Hamm hat Preiserhöhungen von ExtraEnergie aus dem Jahr 2022 für unzulässig erklärt.
  • Über 4200 Kunden, die von drastischen Preissteigerungen betroffen waren, haben sich der Klage angeschlossen und Recht bekommen.
  • ExtraEnergie nutzte fragwürdige Methoden zur Durchsetzung der Preisanpassungen und überwies hohe Gewinne steuerbegünstigt ins Ausland.

Warum das wichtig ist

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sendet ein starkes Signal für den Verbraucherschutz im Energiemarkt. Es stärkt die Rechte von Konsumenten gegenüber Energieanbietern, die in Krisenzeiten versuchen, Preise unrechtmäßig zu erhöhen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für andere ähnliche Fälle haben und Energieversorger dazu anhalten, ihre Preisanpassungen transparent und rechtlich einwandfrei zu gestalten. Zudem rückt es die Geschäftspraktiken von Unternehmen in den Fokus, die hohe Gewinne erzielen, aber durch komplexe Firmenstrukturen kaum Steuern im Inland zahlen.