08.06.2026 · mansetradar.com.tr
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Landgericht Bremen verurteilt zwei Männer wegen Anschlagsplänen

Das Landgericht Bremen hat zwei Männer wegen konkreter Anschlagspläne in Bremerhaven verurteilt. Während ein 35-Jähriger eine mehrjährige Haftstrafe erhielt, muss sein 20-jähriger Komplize aufgrund einer psychischen Erkrankung in die Psychiatrie.

Das Landgericht Bremen, vor dem das Urteil gegen die beiden Männer gefällt wurde.

Haftstrafe für 35-jährigen Hauptangeklagten

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gemeinsam mit seinem Neffen konkrete Anschlagspläne in Bremerhaven verfolgt hatte. Die Richter legten dem Mann Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion sowie Terrorismus-Finanzierung zur Last. Laut Urteilsbegründung wollten die beiden Männer mit Schusswaffen eine große Zahl an Menschen töten. Als mögliche Ziele wurden eine Klinik, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Betracht gezogen.

Psychiatrische Unterbringung für den 20-jährigen Komplizen

Der 20-jährige Komplize des Hauptangeklagten wurde vom Gericht freigesprochen, da er aufgrund einer psychischen Erkrankung nur eingeschränkt steuerungsfähig sei. Dennoch ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Die Ermittlungen ergaben, dass der 35-Jährige, der vor einigen Jahren zum Islam konvertierte, seinen Neffen bereits im Jugendalter mit IS-Hinrichtungsvideos radikalisiert hatte. Dies habe die Tötungsfantasien des Jüngeren verstärkt.

Die Anschlagspläne sahen vor, dass der 20-Jährige beim Eintreffen der Einsatzkräfte eine selbst gebastelte Sprengstoffweste zünden sollte. Die benötigten Stoffe für Tests wurden in der Küche der Mutter des 35-Jährigen bestellt. Die Vorbereitungen wurden gestoppt, nachdem Beamte im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chatverläufe der Männer stießen und diese festnahmen. Der 20-Jährige war bereits zuvor durch rechtsradikales Gedankengut aufgefallen und hatte den Plan gefasst, einen Amoklauf in Bremerhaven zu filmen und online zu stellen, was er jedoch nicht umsetzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: spiegel.de

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